Beschreibung
- einfache Anwendung
- kurze Trocknungszeit
- klebt nicht
- dein Werkzeug hast du fest im Griff
- deine Fingerfertigkeit bleibt erhalten
- sehr hohes Schutzpotential während der Arbeit
- erleichtert die Hautreinigung
- frei von Konservierungsstoffen und Silikon
- sehr gute Hautverträglichkeit – dermatologisch bestätigt
- sparsame Dosierung – eine haselnussgroße Menge
Flüssiger Handschuh PR-88, Vorbehandlung der Hände vor besonders fettigen Arbeiten z.B an Motoren und Getrieben. Vor der Arbeit die Hände mit einer haselnußgroßen Menge pr88 einreiben. Sobald der Schutzfilm trocken ist, kann mit der Arbeit begonnen werden.
Nach der Arbeit die Hände mit wenig Wasser waschen, danach Schmutz und pr88 gründlich abspülen. Schützt bei Arbeiten im fettigen Schmutzbereich und bei stark haftenden Arbeitsstoffen
z.B. Öl, Fett, Ruß, Teer, Lack, Harz, Kleber etc. pr 88 ist silikonfrei
und hinterläßt bei richtiger Dosierung keine Fingerabdrücke.
Vor schmutzigen Arbeiten einfach die Hände mit pr 88 eincremen. Dadurch ist die Haut schon nach ca. 1 Minute mit einem atmungsaktiven, unsichtbaren Schutzfilm überzogen. Nach der Arbeit die Hände einfach unter allmählicher Zugabe von Wasser waschen – der Schmutz wird zusammen mit pr 88 abgespült.
pr 88 ist besonders dort gut geeignet, wo die Hände vor starken bzw. stark haftenden Verschmutzungen geschützt werden müssen, jedoch das Fingerspitzengefühl erhalten bleiben muss.
Gebrauchsanweisung:
1. Einreiben:
Vor der Arbeit die Hände mit einer haselnußgroßen Menge pr88 einreiben – besonders sorgfältig die Fingernägel und Nagelbetten. Nur so viel pr88 nehmen, daß der Schutzfilm nach einer Minute trocken ist.
2. Arbeiten:
Sobald der Schutzfilm trocken ist, kann mit der Arbeit begonnen werden.
3. Abwaschen:
Nach der Arbeit die Hände mit wenig Wasser waschen, danach Schmutz und pr88 gründlich abspülen.
pr88 stets gut verschlossen und kühl aufbewahren!
Sicherheit und Gesetze:
rath’s pr88 unterliegt als Hautmittel den rechtlichen Vorschriften der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).